Sebastian Meurer Steuerberater

Kanzlei-Blog

Weihnachtsfeier: Steuerfreibetrag beachten


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Wer zum Jahresende eine Weihnachtsfeier für sein Praxis- oder Apothekenteam plant, sollte den lohnsteuerlichen Freibetrag kennen: Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich bleiben jeweils 110 EUR je teilnehmenden Beschäftigten steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.
Bei der Berechnung zählen die Veranstaltungskosten einschließlich Umsatzsteuer. Kosten für eine Begleitperson werden dem jeweiligen Beschäftigten zugerechnet und ein zusätzlicher Freibetrag entsteht dadurch nicht. Wird der Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig.
Für die Abrechnung sollten Rechnungen und eine Liste der tatsächlich Teilnehmenden aufbewahrt werden.
Quelle: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EstG

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